KV Frau Hautkrebsscreening
Hautkrebs-Screening
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“, d. h. ohne Beschwerden oder einen Verdacht des Patienten wird die Haut routinemäßig kontrolliert.
Deutschland hat mit dem Hautkrebs-Screening weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut. Das Angebot wird gut angenommen. Von 45 Millionen Anspruchsberechtigten haben seit Einführung der Maßnahme schon 13 Millionen* am Screening teilgenommen (28,9%).
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in einer speziell hierzu qualifizierten Praxis, einer Hausarzt- oder Hautarztpraxis über die Versichertenkarte abgerechnet. Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er die entsprechende Qualifikation zur Durchführung des Screenings besitzt. Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird keine Praxisgebühr erhoben.
Früh erkannt ist Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs in einem frühen Stadium schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität für den Betroffenen zu verbessern.
Durch gezielte Aufklärung über die Risiken von UV-Strahlung soll die Zahl der Hautkrebserkrankungen verringert werden.
Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deswegen wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht, dazu zieht sich der Patient aus.
Verdacht auf Hautkrebs?
Wenn der Hausarzt die Untersuchung durchgeführt hat, überweist er Sie zu einem Hautarzt zur weiteren Abklärung. Bestätigt sich der Verdacht, dann entnimmt der Hautarzt unter örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe und schickt sie ein. Im Labor werden die Zellen untersucht und danach kann die Diagnose gestellt werden, dann ist klar, ob ein "Hautkrebs" vorliegt oder nicht. Der Arzt bespricht dann das weitere medizinische Vorgehen mit Ihnen.
Falsche Diagnosen können sehr belastend sein
Wie bei jeder Vorsorgeuntersuchung, bei der sich Menschen ohne Beschwerden untersuchen lassen, besteht das Risiko einer falschen Diagnose, d. h. dass z. B. ein Krebsverdacht ausgesprochen wird, dieser Verdacht sich jedoch durch weitere Untersuchungen und Gewebeentnahmen nicht bestätigt. Die Zeit bis zur endgültigen Klärung kann psychisch für den betroffenen Patienten sehr belastend sein.
Sie bemerken Veränderungen an Ihrer Haut?
Wenn Ihnen unabhängig von dem regelmäßigen Hautkrebsscreening Veränderungen an Ihrer Haut auffallen, sollten Sie jederzeit den Arzt aufsuchen. Dieser untersucht dann die Stelle unabhängig davon, wann Sie das letzte Mal beim Hautkrebsscreening waren.
*Deutsche Krebshilfe e. V., Juli 2010